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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung Die Immobilienfirma LAUBER-IMMOBILIEN widmet sich der Erfüllung vom Maklerverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes. § 1 Art der Tätigkeit Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechte, Häusern, Wohnungen, Geschäftskauf, Gewerberaumvermietungen, sowie Verpachtungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma LAUBER-IMMOBILIEN erteilt wurden. Die Firma LAUBER-IMMOBILIEN ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für die Richtig- oder Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. § 2 Maklervertrag Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma LAUBER-IMMOBILIEN Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebotes/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. § 3 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung der Firma LAUBER-IMMOBILIEN oder aufgrund des Nachweises durch die Firma LAUBER-IMMOBILIEN ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma LAUBER-IMMOBILIEN bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma LAUBER-IMMOBILIEN zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Provisionshöhe. Sofern weder eine Provisionsvereinbarung abgeschossen wurde noch eine Provision im Angebot/Offerte ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 dieser Geschäftsbedingungen. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma LAUBER-IMMOBILIEN der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die von Angebot/Offerte abweichen oder der angestrebte wirtschafliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen. § 4 Provisionshöhe 1. Die Provision für den Ankauf, den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz, auch im Wege der Zwangsversteigerung, beträgt für den Käufer 5,00% des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht individuell eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei der Vermietung/Verpachtung von Gewerberäumen/-flächen beträgt die Provision drei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Bei der Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts beträgt die Provision 5,00% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart worden, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins. 4. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente). 5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,00% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 4,00% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. § 5 Umsatzsteuer Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. § 6 Beurkundung Sowei für den Abschluss des Vertrages eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, nimmt der Makler möglichst am Vertragsabschlusstermin teil. Auch bei Nichtteilnahme am Termin besteht ein Anspruch auf eine beglaubigte Kopie der Kaufurkunde für die Firma LAUBER-IMMOBILIEN. § 7 Nebenabreden Nebenabreden zu den Angeboten der Firma LAUBER-IMMOBILIEN bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. § 8 Haftung Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Angaben und Unterlagen zu Objekten basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Von LAUBER-IMMOBILIEN erstellte Exposés stellen lediglich eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Hiermit distanziere sich, LAUBER-IMMOBILIEN, ausdrücklich von allen Inhalten die in Seiten zu finden sind, die auf unsere Homepage gelinkt werden und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Die Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links. § 9 Schlussbestimmungen Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrage nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Gerichsstand ist der Sitz der Firma LAUBER-IMMOBILIEN, Gründau-Rothenbergen. |


